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Johannes Langlotz
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Johannes Langlotz
Energie-Effizienz-Experte, Immobilienmakler, M. Sc.
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Zuständige Aufsichtsbehörde
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Die mit der Beratung beauftragte Energieberaterin mit der BAFA Berater Nr. EB993257 verpflichtet sich,
– den Beratungsempfänger hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten.
– von einem Unternehmen, das ein wirtschaftliches Interesse an der Umsetzung von empfohlenen Maßnahmen haben kann, keine Provision und auch keinen sonstigen geldwerten Vorteil zu fordern oder anzunehmen.
Ferner wird erklärt,
– über eine gültige Haftpflichtversicherung zu verfügen, die Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der Energieberatung abdeckt.
Es wird zur Kenntnis genommen,
– dass Verstöße gegen die Selbstverpflichtungen und/oder die Unrichtigkeit der Erklärung zur Haftpflichtversicherung zu einer Überprüfung der Zuverlässigkeit und gegebenenfalls einer Sperrung des die Energieberatung durchführenden Energieberaters für das Förderverfahren führen können.
– dass es sich bei der abgegebenen Erklärung zur Haftpflichtversicherung um eine subventionserhebliche Erklärung im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) handelt. Subventionsbetrug ist nach dieser Vorschrift strafbar.
Danach macht sich strafbar, wer über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind.Änderungen dieser Tatsachen sind unverzüglich gegenüber dem BAFA mitzuteilen.