Wärme- und Feuchteberechnung
Die energetische und bauphysikalische Bewertung von Bauteilen ist ein wichtiger Bestandteil bei Neubauten, Sanierungen und Modernisierungsmaßnahmen. U-Wert- und Feuchteberechnungen helfen dabei, die Qualität von Konstruktionen zu beurteilen und mögliche Schwachstellen frühzeitig zu erkennen.

Ich erstelle U-Wert-Berechnungen zur Bewertung der energetischen Eigenschaften von Bauteilen sowie Feuchteberechnungen zur Analyse des Feuchteverhaltens von Konstruktionen. Dadurch lassen sich Wärmeverluste, Tauwasserbildung und potenzielle Feuchteschäden frühzeitig erkennen und vermeiden.
Wärmebrückenberechnung
Wärmebrücken können zu erhöhten Energieverlusten, Feuchteschäden und Schimmelbildung führen. Eine sorgfältige Planung und Bewertung von Wärmebrücken ist daher ein wichtiger Bestandteil energieeffizienter Gebäude und Sanierungsmaßnahmen.
Ich unterstütze Sie bei der Erstellung von Wärmebrückennachweisen für Neubau und Bestand. Ziel ist es, energetische Schwachstellen frühzeitig zu erkennen, konstruktive Lösungen zu entwickeln und die Anforderungen für Fördermittel und energetische Nachweise sicher einzuhalten.
Durch eine fachgerechte Wärmebrückenberechnung lassen sich Wärmeverluste reduzieren, die Energieeffizienz verbessern und langfristige Bauschäden vermeiden.
Heizlastberechnung und Heizflächenauslegung
Durch eine detailierte Berechnung der Heizlast eine Gebäudes, kann die neue Heizung exakt auf Ihre Immobilie ausgelegt werden. Die Gefahr dass die Heizung damit zu groß oder zu klein dimensionert ist, ist damit ausgeschlossen. Gerne plane ich Ihnen außerdem die korrekte Größe der Heizflächen, so dass Sie optimal mit Wärme versorgt werden.
Hydraulischer Abgleich
Durch den hydraulischen Abgleichs werden Pumpen und Ventile einer Heizungsanlage optimal eingestellt. Dadurch wird die Effizienz der Anlage sowie die Behaglichkeit in den Räumen weiter erhöht. Der hydraulische Abgleich nach Verfahren b ist Voraussetzung für die Erlangung von Fördermitteln (BEG und KFW). Bei mir bekommen Sie diese Leistung mit dazu.
GmodG- Nachweise
Bei Neubauten, Sanierungen und Modernisierungsmaßnahmen sind Nachweise nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GmodG) erforderlich. Sie dienen als Grundlage zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und bilden häufig die Voraussetzung für Fördermittel und Genehmigungen.
Ich erstelle GmodG-Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude und unterstütze Sie bei der energetischen Bewertung Ihres Bauvorhabens – von der Gebäudehülle bis zur Anlagentechnik.
Ziel ist eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösung, die gesetzliche Anforderungen erfüllt und gleichzeitig eine nachhaltige und energieeffiziente Bauweise unterstützt.
Neu ab 2025: Lebenszyklusbetrachtung bei KfW-Neubauten verpflichtend

Ab dem Jahr 2025 ist bei allen KfW-geförderten Neubauten (Wohnungsbau) eine sogenannte Lebenszyklusbetrachtung vorgeschrieben. Dabei wird geprüft, wie stark ein Gebäude die Umwelt über seine gesamte Lebensdauer hinweg beeinflusst – vom Bau über die Nutzung bis hin zum Rückbau oder zur Verwertung.
Im Mittelpunkt steht der CO₂-Fußabdruck des Gebäudes – also die Menge an Treibhausgasen, die im gesamten Lebenszyklus entsteht. Ziel ist es, klimafreundliches Bauen messbar und vergleichbar zu machen.